Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit fernandez design kommt durch Übermittlung des Kundenauftrages per E-Mail oder durch die Zusendung des unterschriebenen Kundenauftrags oder einer Auftragsbestätigung von fernandez design an den Kun­den per Brief oder E-Mail zustande.

II. Zusammenarbeit

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich.
  2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich fernandez design mitzuteilen.

III. Leistungen von fernandez design

  1. fernandez design übernimmt die vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen.
  2. Alle zur Veröffentlichung von fernandez design erstellten Arbeiten werden dem Kunden per Mail oder persönlich als Hardcopy zur Korrektur übermittelt. Bei Pauschalangeboten, die ein Korrekturrecht enthalten, kann der Kunde bis zu zwei Korrekturphasen verlangen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honoraranpassung nach den jeweils vereinbarten Vergütungssätzen möglich. Ist ein Vergütungssatz nicht ausdrücklich vereinbart, werden € 80,00 pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

IV. Aufgaben und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass fernandez design alle notwendigen Informationen erhält. fernandez design haftet nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen.
  2. fernandez design haftet nicht für Schäden, die aufgrund fehlender Materialien (Bild, Ton, Text o. ä.) entstehen, für dessen Beschaffung, bzw. Bereitstellung der Kunde verantwortlich war.
  3. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format (insbesondere digitale Formate) erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass fernandez design die zur Nutzung
    dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Hier­unter fallen insbesondere Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“.
  4. Im Falle eines durch fernandez design unverschuldeten Datenverlustes hat der Kunde auf Verlangen alle erforderlichen Daten erneut fernandez design unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet, regelmäßig seine E-Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen und dergleichen zu reagieren. fernandez design haftet nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet hat.
  6. Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen innerhalb einer angemessenen bzw. vereinbarten Zeitspanne zu prüfen und zu genehmigen. fernandez design haftet nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
  7. Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, fernandez design von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der sich aus den stornierten Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat fernandez design Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und erbrachten Leistungen.
  8. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass fernandez design eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so ist fernandez design nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihren gültigen Stundensätzen bzw. den vereinbarten Konditionen abzurechnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Aufträge auf Erfolgsbasis.
  9. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.

V. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit fernandez design Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.

VI. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von fernandez design tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. fernandez design hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können.

VII. Termine

  1. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 des BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat fernandez design nicht zu vertreten und berechtigen fernandez design, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern.
    Handelt es sich bei dem zu bearbeitenden Projekt um ein sogenanntes Fixgeschäft, bei dem die Leistung nach einem bestimmten Zeitpunkt für den Auftraggeber sinnlos geworden ist, haftet fernandez design nicht für daraus resultierende Schäden.

VIII. Leistungsänderungen

  1. Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
  2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird fernandez design dem Kunden die Auswirkungen auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  3. Eine von beiden Parteien gemeinschaftlich beschlossene Änderung des Vertragsgegenstandes bedarf
    der Schriftform und ist dem Vertrag als Nachtrag beizufügen.
  4. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
  5. 5. Die vom Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Prüfungsdauer, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen An­lauffrist soweit erforderlich verschoben. fernandez design wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
  6. fernandez design ist berechtigt, bei beschlossenen Änderungswünschen einen neuen, angemessenen Abgabetermin zu bestimmen.
  7. fernandez design ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

IX. Vergütung und Zahlung :: Eigentumsvorbehalt

  1. Die Angebote von fernandez design erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. fernandez design ist berechtigt, die Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Hat der Kunde kein Angebot von fernandez design gefordert, so hat er den von fernandez design angefallenen Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Vergütungssätzen von fernandez design zu vergüten. Auf Wunsch erhält der Kunde einen detaillierten Bericht über den angefallenen Aufwand.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erfüllung des Auftrags. Im Rahmen längerfristiger, individueller Betreuung auf der Grundlage einer zuvor erstellten Konzeption erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Bei Stillstand des Projektes von mehr als einem Monat, der durch den Kunden verursacht wird, ist fernandez design berechtigt, eine Zwischenrechnung in Höhe des bis dato angefallenen Aufwandes zu erstellen.
  4. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Ohne gesonderte Absprache gewährt fernandez design weder Skonti, Boni noch Rabatte.
  5. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich fernandez design vor, keine weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszuführen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Verzögerung entstehen, haftet fernandez design nicht.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte bei fernandez design und alle Produktionen Eigentum von fernandez design.
  7. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

X. Haftung

  1. fernandez design legt die entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
  2. Nach Freigabe der Vorlagen durch den Kunden haftet fernandez design nur noch für Schäden, die aufgrund einer nicht genehmigten Abweichung von der freigegebenen Vorlage entstehen.
  3. fernandez design haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
  4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen.
  5. fernandez design haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet fernandez design nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
  7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten und zum Nachteil der Erfüllungsgehilfen von fernandez design.

XI. Geheimhaltung

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Davon ausgeschlossen sind die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
  3. fernandez design verpflichtet sich, sämtliche durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten, soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Diese Geheim­haltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. fernandez design steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
  4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
  5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.

XII. Sonstiges

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. fernandez design darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner dürfen die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde hat dem widersprochen.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn das gelieferte Produkt in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungs­gewalt des Kunden als Empfängers gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann.
    Bei Zustellung per E-Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn fernandez design vom Mailserver des Kunden innerhalb von drei Tagen keine Fehlermeldung als Antwort erhält.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen fernandez design und dem Kunden ist, soweit rechtlich zulässig, Köln.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.